Ich werde ja seit Jahren von einem Stalker belästigt, der mich manchmal täglich, manchmal mehrmals täglich ohne Nummernübertragung anruft, hierfür sowohl mein Festnetz, wie auch meine Handynummer benutzt und wann immer ich abnehme, sofort oder nachdem ich mich gemeldet habe, auflegt. Vor einigen Jahren sprach er (daher kenne ich sein Geschlecht, er klingt eher jung) noch mit mir und informierte mich über seinen Stuhlgang, den er nur zu oft singend verbrachte. Da er von sich aus damals nie auflegte und Telefonflatrates selten waren , schaltete ich oft einfach das Mikrofon aus und legte das Telefon ab. Wenn es mir zu bunt wurde, verbreitete ich in einigen IRC-Channeln, dass ich jetzt eine Fangschaltung hätte und hatte damit erstmal wieder ein paar Wochen Ruhe. Klar war, dass dieser Bluff sich irgendwann abnutzen würde…
Dank Wegen unseres Innenministers werden Telefonverbindungen ja mittlerweile aufgezeichnet und da Stalking eine Straftat ist (§ 238 StGB) und die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung für die Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden dürfen, die mit Kommunikationsmitteln begangen werden (§ 100g StPO), wird es mir eine große Freude sein, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. – Es bleibt die Frage, wann dieser Bluff sich abnutzt…