Notiz zu Artikel 59 der hessischen Landesverfassung

Die Frage ist ja nicht, ob man 500€ pro Semester für das Studium zahlen soll oder nicht. Angesichts der immensen Kosten eines Studiums ist das beinahe sogar egal, aber das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs ist trotzdem ein Skandal:

Sicher, man wird die Urteilsbegründung abwarten müssen, um herauszufinden, wie eine Richtermehrheit dieses Gesetz für verfassungskonform halten konnte, aber man wird auch nach Nebenfolgen des Urteils fragen müssen: Die Verfassungswidrigkeit allgemeiner Studiengebühren in Hessen liegt auf der Hand und die entsprechende Verfassungsnorm wird weithin so interpretiert. Gleichzeitig haben viele Bürger in Hessen Einspruch gegen das Gesetz erhoben und haben ihre Hoffnung auf den Staatsgerichtshof gesetzt. Dass diese nun enttäuscht wurden und das Urteil in einem dermaßen krassen Missverhältnis zur vordergründigen Interpretation der Verfassung steht, führt zu nichts anderem als zu Demokratieverdrossenheit. Viele Bürger fühlen sich mit Hilfe eines parteitaktischen Spielchen abgekanzelt, in dem erklärt werden soll, in Hessen sei oben neuerdings auch unten. Gleichzeitig haben sie keine weiteren politischen Instrumente mehr, um sich dagegen zu wehren. Es ist absurd, einerseits die Politikverdrossenheit und die sinkenden Umfragewerte für die Demokratie zu beklagen und andererseits alles daran zu setzen, den politischen Willen der Bevölkerung und sogar die Verfassungen zu ignorieren. Nur mit besserer Kommunikation von Entscheidungen ist es nicht getan.

Wir haben die beste aller Staatsformen und die schlechtesten aller möglichen Parteien.

Über Kai Denker

Kai Denker studierte Philosophie, Geschichte und Informatik an der TU Darmstadt. Seitdem sitzt er an einer Promotion in Philosophie mit einem Projekt zu dem Problem der Mathematisierbarkeit von Sprache bei Gilles Deleuze. Er ist Verbundkoordinator des BMBF-geförderten Forschungsvorhabens "Meme, Ideen, Strategien rechtsextremistischer Internetkommunikation (MISRIK)".
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