Offene Fragen des preußischen Landrechts (1794)

Auf der Suche nach der Strafvorschrift, die gleichgeschlechtliche Handlungen im preußischen Landrecht von 1794 mit Strafe bedroht, bin ich über eine Vorschrift gestolpert, die mich amüsiert hat:

§1115. Ferner diejenigen, welche unzüchtige oder der Hurerey wegen verdächtige Häuser besuchen, ohne daß ihr Beruf sie dazu veranlaßt.

Dieser Paragraph steht in einer Reihe mit anderen Vorschriften, die das eheliche Sexualleben staatlicherseits regeln wollen und betrifft, soweit ich sehe, vor allem den Ehebruch. Dass das Gesetz hierbei noch zwischen Männern und Frauen unterscheidet, ist zwar historisch richtig, aber ebensowenig überraschend.

Ich frage mich aber, welche Berufe jemanden dazu veranlassen könnten, „der Hurerey wegen verdächtige Häuser“ aufzusuchen. Die Frage ist eigentlich zu leicht, denn man denkt sofort an die Polizei, Beamte oder auch medizinisches Personal. Einfache Antworten auf einfach Fragen befriedigen mich aber nicht und also habe ich überlegt, welche Berufe man so erfinden könnte, um ohne staatliche Anerkennung (wie bei Beamten etwa) oder ohne langwierige Ausbildung (medizinische Fachkräfte) einen entsprechenden Beruf auszuüben. Ich meine keinen Beruf, der einen zufällig in ein Hurenhaus führt, wie es etwas einem Klempner geschehen könnte, wenn ein Kondom den Abfluss mal wieder verstopft. Ich meine Berufe, die einen wesentlich zu Huren führen.

Welchen Beruf hätte ein guter preußischer Bürger ausüben müssen, um gewohnheitsmäßig dort zu verkehren, ohne dass er dabei mit dem Gesetz in Konflikt käme? Vaginalschlosser? In besseren Häusern vielleicht doch auch Kürschner? Beischer? Hat noch jemand ne Idee?

Über Kai Denker

Kai Denker studierte Philosophie, Geschichte und Informatik an der TU Darmstadt. Seitdem sitzt er an einer Promotion in Philosophie mit einem Projekt zu dem Problem der Mathematisierbarkeit von Sprache bei Gilles Deleuze. Er ist Verbundkoordinator des BMBF-geförderten Forschungsvorhabens "Meme, Ideen, Strategien rechtsextremistischer Internetkommunikation (MISRIK)".
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2 Antworten zu Offene Fragen des preußischen Landrechts (1794)

  1. Richard sagt:

    wie wärs mit Bordellinhaber, Nutte, Stricher, Zuhälter Puffmutter, Kondomrecycler …

  2. Phaidros sagt:

    Diese Berufe im Preußen des 18. Jahrhunderts und das ohne Gewerbefreiheit? 😉

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