Akuter Gehirngebrauch…

Das Verfassungsgericht Costa Ricas hat geurteilt, dass Minderheitenrechte nicht Gegenstand einer Mehrheitsentscheidung sein können, weil sie einen Anspruch der Minderheit gegen die Mehrheit darstellen. Die katholische Kirche, die den Volksentscheid gegen die Rechte einer Minderheit angezettelt hat, dürfte jetzt natürlich schäumen, wird aber akzeptieren müssen, dass auch 98% nicht entscheiden können, 2% elementare Rechte vorzuenthalten.

Dieser Beitrag wurde unter Homosexualität, Politik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>