Da sich in der Nacht vom 16. auf den 17. November der Btx-Hack zum 26. mal jährt, lohnt es, einen kurzen Blick in die wilden 1980er zu werfen, als Hacker noch jung waren und der CDU-Abgeordnete Götz in der Aussprache zum Zweiten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität großzügig erklärte:
Die Absicht, das Eindringen in fremde Computersysteme unter Strafe zu stellen, hat in der Öffentlichkeit eine breite Diskussion ausgelöst, weil damit auch das Problem der sogenannten Hacker angesprochen wurde. In diesem Zusammenhang waren sich erfreulicherweise alle Fraktionen darin einig, daß nur eine Regelung in Betracht kommen könne, die nicht gleich jeden jugendlichen Computer-Freak bei der Ausübung seines Hobbys zum Kriminellen stempelt. […] Sogenannte Hacker, die sich mit dem bloßen Eindringen in ein Computersystem begnügen, sich also nicht unbefugt Daten verschaffen, sollen dagegen von Strafe verschont bleiben.
Allerdings war diese Rhetorik schon damals Augenwischerei, wie sich in der Rechtsprechung bald zeigen sollte – aber das ist eine andere Geschichte…
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