Was mancher Nerd mit Merkel gemeinsam hat…

In seiner späten Schrift zur Religion in den Grenzen der bloßen Vernunft vergleicht Kant zwei religiöse Ausdrucksweisen miteinander:

Von einem tungusischen Schaman, bis zu dem Kirche und Staat zugleich regierenden europäischen Prälaten, oder (wollen wir statt der Häupter und Anführer nur auf die Glaubensanhänger nach ihrer eignen Vorstellungsart sehen) zwischen dem ganz sinnlichen Wogulitzen, der die Tatze von einem Bärenfell sich des Morgens auf sein Haupt legt, mit dem kurzen Gebet: »Schlag mich nicht tot!« bis zum sublimierten Puritaner und Independenten in Connecticut ist zwar ein mächtiger Abstand in der Manier, aber nicht im Prinzip zu glauben; […] (Immanuel Kant: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, in: Kant-Werke Bd. 8, hier: S. 848).

Ein ebenso mächtiger Abstand in der Manier, also in den äußeren, ästhetischen Elementen im Umgang mit der NSA-Affäre besteht zweifelsohne zwischen der Netzszene im weitesten Sinne und dem öffentlichen, d.h. hier: dem (partei-)staatlichen Deutschland. Einerseits ein bis zum Alarmismus reichendes Narrativ des post-paranoiden „told you so: we’re all fucked“, andererseits ein beruhigendes Einlullen, das jede Kritik in einem völlig effekt- und konsequenzlosen „Mutti kümmert sich doch“ ersäuft. Es scheint, es könnte zwischen beiden Seiten kein größerer Abstand bestehen.

Dennoch teilen beide ein Prinzip miteinander: Das Prinzip eine Deutungshoheit für sich zu beanspruchen und sich um die Codierung der NSA-Affäre im öffentlichen Bewusstsein zu streiten. In beiden Fällen wird eine Linie gezogen, die ein Diesseits und ein Jenseits erschafft. Staatlicherseits wird die Vernunft der sachlichen Auseinandersetzung gegen die antiamerikanische Paranoia gestellt. Netzseitig wird beispielsweise eine Linie zwischen denen gezogen, die die Situation durchschauen, und denen, die auf eine Propaganda hereinfallen oder sich qua Kritik am Datenschutznarrativ ohnedies auf die Seite des „Bösen“ gestellt haben. In beiden Fällen wird ein Signifikationssystem errichtet, das die Interpretation vorgibt und die Interpretationsmacht einer Art Priesterkaste zuweist, die neben der Interpretation noch die Form der Vernunft hütet. Staatlicherseits sind es Minister und Leiter nachgeordneter Behörden, die die Snowden-Enthüllungen auszulegen haben. Der konkrete Auslegungsinhalt mag sich unterscheiden, aber die Form ist netzseitig gleich: einzelne Blogger oder Aktivisten beanspruchen das Narrativ und gelangen wie durch ein Wunder zu der Auffassung, sie selbst hätten es ja gleich gewusst. Das Wunder ist natürlich Effekt der Selbstanwendung der Vernunftform. Die Zentren der Signifikationssysteme sind materiell unterschieden: staatlicherseits ein durch die FDGO codiertes öffentliches Interesse von Staat und folglich Volk, netzseitig ein durch dystopische Szenarien codiertes Allgemeininteresse von Volk und folglich Staat. Beide Zentren codieren also einen Schutzanspruch: das Gemeinwohl als Objekt staatlichen Handelns oder als Objekt aktivistischen Verbraucherschutzes. Mit der letztlichen Form als Verbraucherschutz erkennt man auch leicht die Beschränktheit des netzseitigen Narrativs: Der hier formulierte „Menschenschutz“ läuft immer wieder auf den „Datenschutz“ zurück und findet in ihm die einzig mögliche Aktualisierung.

Kommen wir aber zurück auf die geteilte Struktur der Signifikationssystems: beiden ist, wenig überraschend, auch die Aktualisierung in Handlungen gemein. Handle stets so, dass Du dem öffentlichen Interesse entgegen arbeitest. Such Dir einen steuerpflichtigen Job und verschlüssele Deine Daten. Typisch für liberale Gesellschaften zielt die Anweisung nicht mehr darauf, was zu tun, sondern wie es zu tun ist. Diese Arbeitsteilung hat solange funktioniert, wie beide Zentren die „quasi-modalen Schutzinteressen“ wechselseitig anerkennen konnten. Damit konnte sich auch der CCC zu einer in der Außenwirkung staatstragenden Organisation der bürgerlichen Gesellschaft entwickeln. Ob diese Arbeitsteilung weiterhin bestehen kann, hängt allerdings einseitig von der staatlichen Fähigkeit und Bereitschaft ab, die Netzszene und ihre etablierten Vertreter_innen in die öffentlichen Legitimationsmaschinen einzubinden, von denen Verhandlungen in Karlsruhe nur die medienwirksamsten sind.

Schließlich teilen beide die Funktion, Teile des Äußerungsgefüges, das von ihnen nicht positiv unter das eigene Interpretationsregime gebracht werden können, negativ als deviant oder irrational zu markieren. (Dass damit die eigene Position als neutral markiert wird, haben wir oben schon gesehen.) Die negative Markierung erfordert, plakativ gesprochen, mögliche Gesprächspartner_innen vor die Tür zu setzen, sobald sie nicht positiv subsumiert werden können (etwa im Falle der Datenschutzkritik) oder die Form des Äußerungsgefüges kritisieren (etwa im Falle der Sexismuskritik oder sogar im Falle dieses Blogeintrags). Stellt beispielsweise, jetzt netzseitig gedacht, ein Narrativ die Relevanz der Interpretation in Frage, muss dieses Narrativ als Propaganda o.ä. verworfen werden: Stimmst Du mir nicht zu, dann fällst Du auf die Propaganda rein – und wir sind schließlich die Guten. (Als ob wir es geschafft hätten, zu einer Art Banalität des Guten zu gelangen.) Es würde sich lohnen die Korrespondenzen unter den Ausgestoßenen zu kartieren.

Entsprechend braucht es niemanden zu wundern, wenn in bloß auf die Intensität gerichteten Signifikations- und Interpretationssystemen (die eigentliche Form postdemokratischer Diskurssysteme) auch die äußersten Mittel des Kommunikationsabbruchs einander gleichen: Hier wie dort ist es das Pöbeln, wie man netzseitig in so manchem viel gelesenen Blog, staatsseitig in so mancher offen irrationaler oder persönlich angehender Politikeräußerung besichtigen kann.

Die Folgen sind einigermaßen unappetitlich: Es ist zwar richtig, dass die Form netzseitig die staatlich organisierte, folglich zentralistische Form des Signifikations- und Interpretationssystems stellt. Es ist aber auch richtig, dass es die Form bloß reproduziert und sich einer möglichen Reflexion verschließt. Die staatliche Form lässt sich so nicht mehr unterlaufen und der Konflikt degeneriert zu einer bloßen Kraftfrage: Wer hat mehr Geld, den längeren Atem und mehr Personal? Ich fürchte, diese Frage wird für die Netzseite nicht gut ausgehen.

Über Kai Denker

Kai Denker studierte Philosophie, Geschichte und Informatik an der TU Darmstadt. Seitdem sitzt er an einer Promotion in Philosophie mit einem Projekt zu dem Problem der Mathematisierbarkeit von Sprache bei Gilles Deleuze. Er ist Verbundkoordinator des BMBF-geförderten Forschungsvorhabens "Meme, Ideen, Strategien rechtsextremistischer Internetkommunikation (MISRIK)".
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