Wie empirische Datenschützer berichten, verbreitet der Wirklichkeitsdienst Reality® massenhaften Daten von öffentlich nackt herumlaufenden Personen. Die Bundesverbraucherverblödungsministerin kündigte bereits eine umfassende Skandalisierungskampagne an. Sie fordert Reality® auf, den Bürgern eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen:
Jeder soll das Recht haben, der unverpixelten Übertragung von Geschlechtsteilen durch Realitätsmedien zu widersprechen.
Der Aufforderung, doch in der Öffentlichkeit einfach nicht nackt herumzulaufen, wie sie etwa vom chaotischen Nacktheitsheitsverein erhoben wurde, erteilte die Ministerin eine Absage:
Wir können nicht von jedem Bürger erwarten, dass er oder sie weiß, wie man sich so anzieht, dass die Geschlechtsteile öffentlich nicht beobachtet werden können. Ich sehe hier die Ankleidungsexperten von Reality® eindeutig in der Pflicht. Es kann nicht sein, dass arglose Bürger nackt über die Straße gehen und dabei gesehen werden. Reality® hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter auf den Straßen offen zugängliche Geschlechtsteile verpixeln und sich deren Aussehen nicht merken.
Mit seinem neuen Dienst Reality-LightView® erlaubt der größte physikalische Realitätsanbieter die Übertragung von sich strahlenförmig ausbreitenden Informationsquanten. Diese werden im Sprachgebrauch der Firma „Licht“ genannt. Skeptiker kritisieren schon einige Zeit, dass Reality® nicht darüber informiert, ob „Licht“ nun aus Wellen oder Teilchen besteht und dass dessen genaue Natur noch nicht wissenschaftlich ausreichend erforscht sei. Dermatologen weisen darauf hin, dass sich im Tierversuch ein Zusammenhang von intensiver Licht-Bestrahlung und Hautkrebs ergeben hat.
Ich sehe da ein Problem in der Argumentation.
Kleidung tragen ist doch Lichtfilterung, oder?
Indem Reality® den Leuten die Möglichkeit gibt Kleidung zu tragen erfüllen bietet sie ihnen ja eine Widerspruchsmöglichkeit.
Wenn du damit auf Streetview anspielst: Mein Haus wird zwar nicht verpixelt, und ich denke der Vergleich ist prinzipiell richtig, aber es kommt auf die Größenordnung an. Wenn es irgendwann eine Firma gibt, die Nacktscannerbrillen verkauft oder Flugdrohnen, die auf bestimmte Leute angesetzt werden, um sie zu filmen, dann würde ich tatsächlich sagen, dass man das verbieten oder ein Widerspruchsrecht einräumen sollte (, falls das durchsetzbar ist).
Es gibt da keine natürliche Grenze. Die muss sich „die Gesellschaft“ selber setzen.
Es bezog sich eher darauf, dass Google unabsichtlich Daten aus unverschlüsselten WLANs aufgezeichnet. Aber wenn Google im Vorbeifahren E-Mails mitspeichert, wenn es nur um die SSIDs geht, dann haben die WLAN-Betreiber eher andere Probleme: Ihre Nachbarn nämlich 😉