Gut gemeint, nicht gedacht, schlecht gemacht

Auf Twitter flog gerade ein Bild von einer Postkarte vorbei, mit der BlutspendeDO (@klinikumdo) das Thema Blutspende mit einem antirassistischen Meme verknüpfte. Das war sicher gut gemeint, jedoch hat man wohl nicht gedacht und es daher ziemlich schlecht gemacht.

https://twitter.com/Korallenherz/status/793018439799635968

Um das Problem zu verstehen, muss man wissen, dass in Deutschland eine Reihe von Ausschlusskriterien definiert wurden, die bestimmte Menschen von der Blutspende dauerhaft ausschließen:

Nach den derzeit gültigen Richtlinien der Bundesärztekammer und weiteren Anordnungen sind Personen als Blutspender dauerhaft auszuschließen:

  • die sich in der Zeit von 01.01.1980 bis 31.12.1996 insgesamt länger als 6 Monate im Vereinigten Königreich Großbritannien und/oder Nordirland aufgehalten haben,
  • die einer Gruppe mit einem gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhten Risiko für eine HBV-, HCV- oder HIV-Infektion angehören oder dieser zugeordnet werden müssen (z.B. homo- und bisexuelle Männer, Drogenabhängige, männliche und weibliche Prostituierte, Häftlinge),
  • […]

Es sind also alle Menschen ausgeschlossen, die zwischen 1980 und 1996 in der Summa länger als sechs Monate im Vereinigten Königreich und/oder in Nordirland waren. Von Expats abgesehen, trifft das auf jede Brit_in zu, der vor dem 1. Juli 1995 geboren wurde, also im Grunde auf alle, die gegenwärtig wenigstens 21 Jahre alt sind.

Nun führt die Karte rechts unten mit „Kathy T.“ eine „Britin“ auf. Gut, man hat also eine Person aufgeführt, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit ziemlich wahrscheinlich ausgeschlossen ist. Übrigens wären auch Expats betroffen, die in den 16 Jahren jedes Jahr für im Schnitt 1,5 Wochen nach Hause gefahren sind – ein zugegeben sehr unrealistisches Szenario.

Wir dürfen also mit Recht davon ausgehen, dass auch Kathy T. nicht spenden dürfte. (Die möglichen Ausschlusskriterien des Malariagebiets Äthiopien und die dortige HIV-Prävalenz lassen wir mal außen vor.) Dann gibt es folglich auf der Karte eine Person, die offenbar nicht spenden darf. Wie sollen wir das verstehen? Es gibt zwei Optionen:

  1. Die Macher_innen der Karte finden den de-facto-Ausschluss von Brit_innen doof, weil es nicht „auf die Hautfarbe“ ankommt. [Tweet]
  2. Die Macher_innen haben einfach nicht nachgedacht – vielleicht weil Ihnen die Möglichkeit einer derartigen Regelung gar nicht in den Sinn kam.

Verfolgen wir zunächst Option 1: Die Macher_innen lehnen also herkunftsbezogene Diskriminierung von möglichen Blutspender_innen ab. Wer sollte dagegen sein? Nun, dann fragen wir mal nach: Was ist mit dem Totalausschluss von homo-/bi-sexuellen Männern („MSM“), die unabhängig von ihrem Risikoprofil ausgeschlossen werden? (Zum Hintergrund: Während die gemeine Hete promisk herumvögeln muss, damit sie rausfliegt, reicht für den Ausschluss der dreckigen Schwulen ein einziger Schwanz in einer beliebig langen monogamen Beziehung.) Der undifferenzierte Totalausschluss von MSM ist also, kurz gesagt, ein identitätsbezogener, aber praktisch nicht verhaltensbezogener Ausschluss, sofern wir den selbstzerstörerischen dauerhaften Verzicht auf Sexualität nicht für einen ernsthaften Einwand nehmen wollen. Stehen identitätsbezogene und herkunftsbezogene Gründe aber nicht beide gleichermaßen und beide zu Recht unter Verdacht? Wieso also dann nur den einen Grund zurückweisen, aber nicht den anderen? Antwort:

Ok, es geht also um Empfänger_innenschutz… Moment… Ging es nicht gerade um den Kampf gegen herkunftsbezogene Diskriminierung von Spender_innen? Was denn nun? Oder gibt es vielleicht einen Unterschied, ob es sich um britisches oder um schwules Blut handelt? Geht es im einen Fall um Antirassismus, im zweiten Fall aber um Empfänger_innenschutz? Dann würden die Macher_innen ja einen sachwidrigen Unterschied setzen, damit es mal zum Antirassismus taugt und mal doch wieder um Empfänger_innenschutz geht. Kurz: Es wäre pure Heuchelei! Oder geht es immer um Empfänger_innenschutz? Was macht dann aber die Britin auf der Karte? Dann wären wir bei Option 2: Sie könnten es nicht gewusst haben oder aus anderen Gründen übersehen haben. Das wäre vor allem peinlich, aber Fehler passieren nun einmal. Dann müsste man aber so konsequent sein und die Karte einstampfen, denn offenbar taugen die diskriminierenden Ausschlusskriterien bei der Blutspende in Deutschland nicht für antirassistische Werbeaktionen, da sie nur zum Preis der Homophobie möglich und damit von vornherein unsolidarisch wäre. Antwort:

Danke für die Antwort.

Heuchelei.

Über Kai Denker

Kai Denker studierte Philosophie, Geschichte und Informatik an der TU Darmstadt. Seitdem sitzt er an einer Promotion in Philosophie mit einem Projekt zu dem Problem der Mathematisierbarkeit von Sprache bei Gilles Deleuze. Er ist Verbundkoordinator des BMBF-geförderten Forschungsvorhabens "Meme, Ideen, Strategien rechtsextremistischer Internetkommunikation (MISRIK)".
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