Die (un)beschädigte Demokratie

Die Demokratie sei beschädigt, verletzt worden. Die Demokrat_innen (im Gegensatz zu den Faschisten, nicht die Partei ist gemeint) müssten jetzt zusammenstehen. Man müsse kämpfen.

Ja, kämpfen schon, aber bitte gegen die richtige Gegner_in! Wo beschädigt es die Demokratie, wenn ein Faschist nach den geltenden Regeln gewählt wird, die zwar unlogisch sind, so aber doch nach alter Übung bestehen und von den unterlegenen Kandidat_innen vorab akzeptiert wurden?

Sofern wir unter Demokratie bloß eine Volksherrschaft sehen, die mit den Mitteln der Wahlen und der Abstimmungen die Frage löst, wer herrschen möge, solange ist alles in Ordnung. – Das merken natürlich auch die, die den Schaden an der Demokratie beklagen und entsprechend qualifizieren sie: es ist die ‚pluralistische‘, die ‚liberale‘ Demokratie, die beschädigt wurde. Das stimmt schon eher, muss aber vom unbestimmteren Demokratiebegriff unterschieden werden. So unbestimmt und daher in so großer Allgemeinheit ist die Demokratie erschreckend problemlos mit dem Faschismus vereinbar, wie das Beispiel San Marino zeigt, in dem 1923 die Faschisten gewählt und in den 1940er Jahren einfach wieder abgewählt wurden. Worin hätte sich die Herrschaft der NSDAP unterschieden, wenn 1933 die Mehrheitsverhältnisse noch etwas deutlicher zu ihren Gunsten ausgefallen wären? Dass der Reichskanzler vom Reichspräsidenten ernannt wurde, war damals verfassungskonform. Dass der Reichspräsident bei der Ernennung der Reichskanzler auf die Mehrheitsverhältnisse des Reichstags Rücksicht nimmt (die NSDAP hatte im November 1932 33,1% der Stimmen errungen und war damit stärker als SPD und Zentrum zusammen. Von Papens DNVP erreichte 8,3%, also in der Summa 41,4%), war verfassungsgemäße Übung und entsprechend ist es eine billige Selbstexkulpation, den Machtantritt der Regierung Hitler dem Reichspräsidenten anzukreiden, der für viele Deutsche damit einfach nur den Volkswillen erfüllte. Es ist zwar richtig, dass die Reichstagswahl im März 1933 bereits unter dem Eindruck des nationalsozialistischen Staates stand, aber dennoch taugt das Ergebnis von 43,9% für die NSDAP und 8% für die KSWR (=„Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“, ein DNVP-dominiertes Bündnis) nicht für die These, der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler sei ganz und gar undemokratisch gewesen, auch wenn sie in consequentia natürlich demokratiefeindlich war.

Vielleicht sollten wir die Vernebelung aufgeben, bereits das Demokratieprinzip alleine sei hier das Thema: Die Demokratie schützt nichts und niemanden, wenn die Mehrheit des Wahlvolkes für den Faschismus stimmt. Aber schon die rhetorische Verengung des Problems auf das Demokratieprinzip nutzt den Rechten: Solange sie an Wahlen teilnehmen und die Macht gewinnen, da sie gewählt werden, haben sie dem bloßen Demokratieprinzip nach eine Legitimation zur Herrschaft. „Wir sind eine demokratische Partei“, ist nicht ohne Grund ein Topos der AfD, die sich überdies für mehr direkte Demokratie einsetzt, um mittels Angst, Hetze und Lügen, dafür aber mit großer Legitimation Brexit-artige oder noch schlimmere Dummheiten durchsetzen zu können. Solange wir das Problem des Faschismus als die Alternative „Demokratie vs. Faschismus“ ausgeben, rollen wir den faschistischen Parteien rote Teppiche aus. Die Hölle des 20. Jahrhunderts wäre durch kein Demokratieprinzip verhindert worden. Die Demokratie per se schützt vor keiner kleinen und vor keiner großen Dummheit. Kein Demokratieprinzip verhinderte den amerikanischen Faschisten und kein Demokratieprinzip verhinderte Putin, Duterte, Erdoğan, Orban oder den Brexit – im Gegenteil!

Nun endet der Charakter moderner Staaten nicht mit dem Demokratieprinzip. Für die BRD wären hier noch das Bundesstaatsprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip zu nennen. Vielleicht könnte und sollte man noch die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte nicht nur auf das Privatrecht (Lüth-Urteil), sondern auch auf ein allgemeines, über das bloße Recht hinausgehendes Wertesystem für ein Prinzip halten. Es scheint mir ein erhellendes Gedankenexperiment, zu fragen, ob die genannten Prinzipien ohne das Demokratieprinzip existieren können. Das Sozial- und das Rechtsstaatsprinzip sind zumindest auch unter einer wohlmeinenden absoluten Herrscher_in denkbar.

Wenn also gefordert wird, man müsse dagegen kämpfen, wenn ein Faschist Präsident der USA wird, eine kinderlose Adelige über Schießbefehle schwadroniert oder ein südostasiatischer Präsident in einen Blutrausch gerät, dann kommt es dafür nicht auf das Demokratieprinzip an. Es ist die Verteidigung anderer Prinzipien, die uns die Mittel für diesen Kampf bereit stellen können. Für Deutschland gibt die Verfassung einige weitere Prinzipien her, die wir alle verteidigen müssen, aber nicht verteidigen können, solange wir ‚nur‘ über Demokratie reden. Ihre Attribute wie ‚liberal‘, ‚deliberativ‘, ‚pluralistisch‘, ‚sozial‘, ‚rechtsstaatlich‘, … sind das, was in Gefahr geraten ist und ohne sie können wir unsere Zivilisation nicht gegen den Traum vom Führer verteidigen.

Über Kai Denker

Kai Denker studierte Philosophie, Geschichte und Informatik an der TU Darmstadt. Seitdem sitzt er an einer Promotion in Philosophie mit einem Projekt zu dem Problem der Mathematisierbarkeit von Sprache bei Gilles Deleuze. Er ist Verbundkoordinator des BMBF-geförderten Forschungsvorhabens "Meme, Ideen, Strategien rechtsextremistischer Internetkommunikation (MISRIK)".
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