Die Vorratsdatenspeicherung wurde in der vorliegenden Form vom Verfassungsgericht gekippt. Bereits erhobene Daten sind unverzüglich zu löschen. Für alle, die sich gegen das Gesetz eingesetzt haben, ist das eine gute Nachricht und ein wichtiger Etappensieg, der überdies noch größer ausfällt, als erwartet: Gestern hatten noch Beobachter vermutet, dass die Vorratsdatenspeicherung unter harten Auflagen genehmigt wird. Jetzt aber hat das Gericht das ganze Gesetz für mit der Verfassung unvereinbar erklärt.
Gleichwohl hat das Verfassungsgericht Grenzen aufgezeigt, in denen sehr wohl eine Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist und es kann davon ausgegangen werden, dass die CDU/CSU sich jetzt warm läuft, um die EU-Vorgabe doch noch zu erfüllen. Wir werden also in Deutschland wohl eine Neuauflage der Proteste gegen eine Vorratsdatenspeicherung 2.0 erleben, die aber vermutlich kleiner ausfallen werden als bisher, da sich einige Bürger mit den Grenzen des Verfassungsgerichts zufrieden geben dürften.
Interessant ist aber, dass es in der EU wieder rumort: Durch den von vielen so hart kritisierten Vertrag von Lissabon hat das Parlament und die Kommission in der Angelegenheit ein Mitspracherecht gewonnen und es besteht somit die, zumindest bescheidene, Hoffnung, dass die Speicherpflicht seitens der EU entschärft wird.
Die Chancen stehen also gut, dass sich der Etappensieg nicht ganz als Pyrrhussieg entpuppt.