Das Verfassungsgericht Costa Ricas hat geurteilt, dass Minderheitenrechte nicht Gegenstand einer Mehrheitsentscheidung sein können, weil sie einen Anspruch der Minderheit gegen die Mehrheit darstellen. Die katholische Kirche, die den Volksentscheid gegen die Rechte einer Minderheit angezettelt hat, dürfte jetzt natürlich schäumen, wird aber akzeptieren müssen, dass auch 98% nicht entscheiden können, 2% elementare Rechte vorzuenthalten.
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