Zweites BKA-Geheimpapier

Von der Presse unbeachtet gibt es ein zweites internes Geheimpapier des BKA, das nur für den Dienstgebrauch bestimmt ist, keine politischen Forderungen enthält und derzeit vom BKA von einer undichten Stelle im BKA an alle Redaktionen gefaxt wird. Darin beklagt das BKA, dass es aufgrund verfassungsrechtlicher Hürden nicht alle Straftaten aufklären kann. So weit das BKA darauf hin, dass

  • eine flächendeckende Videoüberwachung in Wäldern, Kommunen und Privaträumen derzeit grundgesetzlich verboten sei, aber viel zur Aufklärung von Straftaten beitrage. Es dürfe keine unüberwachten Stellen geben, so das Papier.
  • eine durchgehende Aufzeichnung aller Äußerungen und Wahrnehmungen eines jeden Bürgers als ergänzende Maßnahme unabdingbar sei. So stünden mittlerweile die technischen Möglichkeiten zur Verfügung, um alle Lebensäußerungen und alle Wahrnehmungen eines Menschen ab der Geburt aufzuzeichnen. Das BKA veranschlagt hierzu in einer konservativen Schätzung 500 TB pro Bürger und Leben. Leider verbietet Karlsruhe noch eine gesetzliche Pflicht, permanent Aufzeichnungsgeräte am Körper zu führen.
  • eine permanente Erfassung von GPS-Daten ebenso von Karlsruhe verboten, für eine effektive Strafverfolgung aber unverzichtbar sei. Hierzu schlägt das BKA vor, jeden Bürger ab Geburt mit einer Ortungswanze auszustatten, die Aufenthaltsorte mit dem GPS-System ebenso aufzeichnet, wie die ID von anderen Ortungswanzen in der unmittelbaren Umgebung sowie örtliche Bluetooth- und WLAN-Geräte. Diese Daten könnten über das Mobilfunknetz an das BKA übertragen werden und dort für die Strafverfolgung permanent bevorratet werden. Das BKA schlägt vor, in einem zweiten Schritt alle Konsumprodukte, alle Tiere und alle Lebewesen mit einem RFID-Chip auszustatten, um etwa Straftaten wie das Zurücklassen von Müll an Autobahnen effizient aufklären zu können.

Das BKA verspricht sich von den Maßnahmen eine effektive Aufklärung von bisher de facto straffreien Verbrechen wie Kinderpornographie, Falschparken, Mord, Demonstrationsrechtausübung, Regierungskritik, Raubmordkopie, Müllabladen, Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Terrorismus, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, Kindesmord, Kinderpornographie, Terrorimus, Linksterrorismus, Chaotentum, Urheberrechtsverletzungen und KANN DENN NICHT NUR EINMAL JEMAND AN DIE KINDER DENKEN?!

Derzeit gehe die Aufklärungsquote von Verbrechen in Deutschland gegen Null, was vor allem auf die grundgesetzlichen Hürden zurückzuführen sei. Die Sicherheit der Bevölkerung und insbesondere der Kinder sei nicht gewährleistet. Das BKA regt an, die grundgesetzlichen Hürden bei der Strafverfolgung abzubauen, um wieder eine effektive Strafverfolgung on- wie offline zu ermöglichen. Es könne nicht sein, dass den Strafverfolgungsbehörden dringend notwendige Ermittlungsinstrumente mit Hinweis auf Freiheitsrechte vorenthalten würden, heißt es in dem ausdrücklich unpolitischen, internen Geheimpapier. Die Politik müsse unbedingt auf die zunehmend linkssubversive Beschränkungspolitik Karlsruhes reagieren und hierzu auch zu einer Änderung des Grundgesetzes bereit sein.

Über Kai Denker

Kai Denker studierte Philosophie, Geschichte und Informatik an der TU Darmstadt. Seitdem sitzt er an einer Promotion in Philosophie mit einem Projekt zu dem Problem der Mathematisierbarkeit von Sprache bei Gilles Deleuze. Er ist Verbundkoordinator des BMBF-geförderten Forschungsvorhabens "Meme, Ideen, Strategien rechtsextremistischer Internetkommunikation (MISRIK)".
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Eine Antwort zu Zweites BKA-Geheimpapier

  1. Wenzel M. sagt:

    Stand schon in der Bibel, dass wir eines Tages alle markiert werden… nur, dass es wirklich so kommt, ist nimmer lustig.

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