Supersicherheitsgrundrecht

Heise hat sich auf die Spurensuche nach dem Begriff des Supergrundrechts „Sicherheit“ begeben und mit Josef Isensee einen konservativen Staatsrechtler ausgegraben, der ein Grundrecht auf Sicherheit schon in der Virginia Bill of Rights gefunden haben will, einem Verfassungsdokument aus der Zeit der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung, also aus dem späten 18. Jahrhundert. Laut Müllhalde heißt es dort in Artikel 3:

That government is, or ought to be, instituted for the common benefit, protection, and security of the people, nation or community; of all the various modes and forms of government that is best, which is capable of producing the greatest degree of happiness and safety and is most effectually secured against the danger of maladministration; and that, whenever any government shall be found inadequate or contrary to these purposes, a majority of the community hath an indubitable, unalienable, and indefeasible right to reform, alter or abolish it, in such manner as shall be judged most conducive to the public weal.

Interessant ist, dass in diesem Ausschnitt sowohl das Wort „security“, als auch das Wort „safety“ auftreten, die beide in der Übersetzung mit „Sicherheit“ angegeben werden, da – anders als das Englische – das Deutsche hier nicht zwischen einer „Angriffssicherheit“ (security) und einer „Betriebssicherheit“ (safety) unterscheidet. security tritt zweimal im Text auf: einmal als Aufgabe der Regierung, das andere mal als Schutz gegen die Regierung. Schon hier ist die Figur der Sicherheit in der Virginia Bill of Rights also gebrochen und tritt in zwei verschiedenen Bedeutungen auf. Ebenso das Wort safety, das einmal im Text auftritt und nicht den Schutz gegen Bedrohungen bezeichnet, sondern sich auf die Zuverlässigkeit der Lebensverhältnisse im Sinne einer Stabilität bezieht. Gemeint ist also eher etwas wie soziale Sicherheit, eine stabile Einkommensquelle zu haben etc.

Wenn das „Supergrundrecht“ irgendwo also auf so alte Rechtsquellen hinauslaufen können soll, wie konservative Autoren vielleicht nahelegen wollen, um sich einen Fremdkörper im deutschen Verfassungssystem herbeizufabulieren, dann muss man ihnen die zwei weiteren Sicherheiten entgegenhalten, die ebenso aus diesen Quellen folgen müssen:

  1. die Sicherheit der Bevölkerung vor einer schlechten Regierung, die nicht mehr im Interesse des Volkes handelt, sondern die eigenen postdemokratischen Interessen verfolgt und
  2. die Sicherheit der Lebensverhältnisse im Sinne einer Stabilität, die das Glücksstreben kennt und nicht Menschen immer mehr in prekäre Lebensverhältnisse bringt.

So gesehen ist es vielleicht eine dumme Idee, wenn sich konservative Autoren auf Dokumente berufen, die in einem Freiheitskampf gegen monarchische Herrschaft nur das Vorspiel zu einer Revolution waren: Man könnte versucht sein, den dritten Artikel dieses Dokuments ganz zu lesen und darüber zu befinden, ob diese Regierung nicht entgegen den Interessen des Gemeinwesens handele und daher geändert werden solle.

Über Kai Denker

Kai Denker studierte Philosophie, Geschichte und Informatik an der TU Darmstadt. Seitdem sitzt er an einer Promotion in Philosophie mit einem Projekt zu dem Problem der Mathematisierbarkeit von Sprache bei Gilles Deleuze. Er ist Verbundkoordinator des BMBF-geförderten Forschungsvorhabens "Meme, Ideen, Strategien rechtsextremistischer Internetkommunikation (MISRIK)".
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