Wie empirische Datenschützer berichten, verbreitet der Wirklichkeitsdienst Reality® massenhaften Daten von öffentlich nackt herumlaufenden Personen. Die Bundesverbraucherverblödungsministerin kündigte bereits eine umfassende Skandalisierungskampagne an. Sie fordert Reality® auf, den Bürgern eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen:
Jeder soll das Recht haben, der unverpixelten Übertragung von Geschlechtsteilen durch Realitätsmedien zu widersprechen.
Der Aufforderung, doch in der Öffentlichkeit einfach nicht nackt herumzulaufen, wie sie etwa vom chaotischen Nacktheitsheitsverein erhoben wurde, erteilte die Ministerin eine Absage:
Wir können nicht von jedem Bürger erwarten, dass er oder sie weiß, wie man sich so anzieht, dass die Geschlechtsteile öffentlich nicht beobachtet werden können. Ich sehe hier die Ankleidungsexperten von Reality® eindeutig in der Pflicht. Es kann nicht sein, dass arglose Bürger nackt über die Straße gehen und dabei gesehen werden. Reality® hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter auf den Straßen offen zugängliche Geschlechtsteile verpixeln und sich deren Aussehen nicht merken.
Mit seinem neuen Dienst Reality-LightView® erlaubt der größte physikalische Realitätsanbieter die Übertragung von sich strahlenförmig ausbreitenden Informationsquanten. Diese werden im Sprachgebrauch der Firma „Licht“ genannt. Skeptiker kritisieren schon einige Zeit, dass Reality® nicht darüber informiert, ob „Licht“ nun aus Wellen oder Teilchen besteht und dass dessen genaue Natur noch nicht wissenschaftlich ausreichend erforscht sei. Dermatologen weisen darauf hin, dass sich im Tierversuch ein Zusammenhang von intensiver Licht-Bestrahlung und Hautkrebs ergeben hat.
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